Zertifizierung nach EN 1090

Zertifizierung nach EN 1090

Ausführung von Stahltragwerken

Bundesgesetz über Bauprodukte:
Der Bundesrat hat am 27.08.2014 die Bauprodukteverordnung gutgeheissen und entschieden, dass das Bauproduktegesetz(BauPG) in Kraft gesetzt wird. (www.admin.ch BauPG)

Dies betrifft sicherheitsrelevante Bauteile wie Geländer, Treppen, Balkone, Dächer, Carports, Stahlbauten usw.
Das BauPG, Art. 8, Abs. 1, verlangt, dass der Hersteller innerhalb einer Leistungserklärung «die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der erklärten Leistung übernimmt». In der Praxis bedeutet dies nichts anderes, als dass der Hersteller gemäss einem vorgegebenen Konformitätsnachweisverfahren (EN 1090-1) die Einhaltung vorgegebener technischer Regeln
(EN 1090-2; 1090-3) nachweist und somit der Betrieb zertifiziert sein muss.

Die Hobler Metallbau AG hat die Zulassung erfolgreich bestanden und ist durch die die gbd Zert GmbH (Notified Body Nummer 2397) zertifiziert nach EN1090 (EXC2) und ist berechtigt nach SIA 263/1 Stahlbauten auszuführen.